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14.11.2024
14.11.2024
24878 Anwaltskanzlei Lenné

Vorsicht vor Geldwäsche: wie sich Privatpersonen ungewollt strafbar machen

05.11.2024Geldwäsche ist ein strafbarer Vorgang, der in der Regel von Kriminellen genutzt wird, um illegal erworbenes Vermögen wieder in den legalen Finanz- und Wirtschafts­kreislauf einzuschleusen und es dem Zugriff der Strafverfol­gungsbehörden zu entziehen. Dieser Prozess soll die Herkunft des Geldes verschleiern, weshalb es durch verschiedene Konten, Firmen und Länder geschleust wird. Gemäß Geldwäschegesetz (GWG) ist dies ein Straftatbestand nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuchs (StGB). Aber auch Privatpersonen können sich ungewollt der Geldwäsche strafbar machen oder von Kriminellen in illegale Transaktionen verwickelt werden.So funktioniert Geldwäsche ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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