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09.03.2025
09.03.2025
25427 Anwaltskanzlei Harzewski

Vorsicht vor Rechnungs­manipulation

03.03.2025Erneuter Fall der Rechnungs­manipulationVor dem LG Rostock (Urteil vom 20.11.2024) wurde nun ein weiterer Fall zur Rechnungs­manipulation verhandelt. Ein Handwerksbetrieb versandte eine Abschlagsrechnung per E-Mail. Kurz darauf erhielt die Kundin eine gefälschte Rechnung mit geänderter Bankverbindung und beglich den Betrag an das falsche Konto. Der Handwerksbetrieb forderte daraufhin die Zahlung erneut ein. Das LG Rostock entschied, dass die Kundin erneut zahlen müsse, da die Schuld nicht getilgt sei.Während das OLG Schleswig in einem ähnlichen Fall zugunsten des Kunden entschied, kommt das LG Rostock zu einem anderen Ergebnis: Die Kundin muss trotz Fehlüberweisung erneut zahlen. ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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