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16.09.2024
16.09.2024
24427 Amtsgericht München

Vorverlegten Rückflug verpasst

20.08.2024Können Reisende nicht nachvollziehbar darlegen, warum sie einen vom Reiseveranstalter vorverlegten Rückflug nicht rechtzeitig erreichen konnten, so haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen für einen Ersatzrückflug entstanden sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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