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17.09.2024
17.09.2024
24600 Verwaltungsgericht Koblenz

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit für erlaubnisbedürftige Waffen bedeutet nicht zugleich keine erlaubnisfreien Waffen haben zu dürfen

10.09.2024Wem verboten wird erlaubnisbedürftige Waffen zu haben, dem kann nicht zugleich damit automatisch auch verboten werden, erlaubnisfreie Waffen zu besitzen. Das Verbot erlaubnisfreier Waffen bedeutet einen stärkeren Grundrechtseingriff als das Verbot erlaubnis­pflichtiger Waffen. Es müssen daher weitere Aspekte hinzukommen, die es rechtfertigen, auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen zu untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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