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30.06.2024
30.06.2024
23776 Verwaltungsgericht Köln

Wagenknecht-Partei muss nicht zur ARD-"Wahlarena" eingeladen werden

31.05.2024Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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