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21.11.2024
21.11.2024
11708 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Wahrnehmung eines Notartermins auch während der Corona-Pandemie zumutbar

24.07.2020Die Corona-Pandemie allein führt nicht zur Unzulässigkeit von Zwangsmaßnahmen. Der Schuldner muss vielmehr konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm trotz Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen die Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlass­verzeichnisses unzumutbar ist. Der bloße Verweis auf eine eigene stark erhöhte Gefährdungslage genügt insoweit nicht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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