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21.11.2024
21.11.2024
21568 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Wann Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst?

29.06.2021Wann Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst? Bundesarbeits­gericht, Urteil vom 23.02.2021, Aktenzeichen 5 AZR 314/20Wird das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, der eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung beinhaltet, scheidet eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst aus, da die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Beschäfti­gungspflicht der Arbeitgeberin dadurch aufgehoben wurden und sich die Arbeitgeberin während dieser Zeit nicht im Annahmeverzug befindet. Lediglich bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kommt eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst in Betracht. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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