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30.01.2025
30.01.2025
25247 Amtsgericht München

Wegen extrem starken Schneefalls nicht durchgeführter Winterdienst berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung des Winterdienst­vertrags

28.01.2025Schneit es so extrem, dass selbst für den Winterdienst kein Durchkommen mehr ist, dann stellt diese Situation in der Winterdienst nicht ausgeführt wurde, keinen fristlosen Kündigungsgrund dar. Die Leistung des Winterdiensts ist dann faktisch unmöglich geworden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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