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03.12.2024
03.12.2024
15048 Verwaltungsgericht Trier

Wehrdienst in Syrien allein kein Fluchtgrund

12.05.2021Dass Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber, der sich dem Wehrdienst lediglich durch Flucht in das Ausland entzogen hat, kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft zusteht. Im Falle eines Deserteurs ist hingegen von einer drohenden politischen Verfolgung im Falle einer Rückkehr nach Syrien auszugehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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