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12.04.2025
12.04.2025
25665 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Weiterbildender Arzt muss ganztägig in Praxis oder Klinik anwesend sein sonst kann Weiterbildung nicht anerkannt werden: Verwaltungs­gerichtshof München 19-03-2025

08.04.2025Ist ein zur Weiterbildung befugter Arzt nur zweitweilig (hier: 13 Stunden pro Woche) in der Weiterbil­dungsstätte (hier: Klinik) anwesend, kann dem weiterzubildenden Arzt auch nur eine anteilige Zeit anerkannt werden (Verwaltungs­gerichtshof München, Beschluss v. 19.3.2025 – 21 ZB 23.2357). Wie der Fall zeigt, müssen junge Ärzte selbst darauf achten, dass sie auch ordentlich weitergebildet werden, sonst verzögert sich ihre Weiterbildung.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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