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21.11.2024
21.11.2024
357 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Weiterbildung von Arbeitnehmern: Bezahlung von Fortbildungskosten durch Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn?

08.09.2022Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Übernahme von Fortbildungskosten für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber im betrieblichen Eigeninteresse erfolgen kann, und wann die Kostenübernahme in Abgrenzung dazu als Lohnzuwendung –also einkommens­steuerpflichtiger Arbeitslohn – gewertet wird.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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