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31.03.2025
31.03.2025
25604 Amtsgericht München

Weiterleitung einer E-Mail an die Miteigentümer einer WEG durch die Hausverwaltung stellt keine Ehrverletzung oder Verletzung des Postgeheimnisses dar

28.03.2025Das Amtsgericht München hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem eine WEG-Eigentümerin eine "böse" E-Mail an die Hausverwaltung schrieb. Diese E-Mail gelang zur Kenntnis des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates, der sie an alle WEG-Eigentümer weiterleitete.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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