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31.03.2025
31.03.2025
25540 Kanzlei am Südstern

Welche Konsequenzen drohen bei Verweigerung des Impfnachweises im Arbeitsverhältnis?

04.12.2024In diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin geht es um einen Fall des Bundesarbeits­gerichts (BAG) vom 19. Juni 2024 (Aktenzeichen: 5 AZR 192/23). Das BAG entschied über die Frage, ob eine Altenpflegerin, die sich weigerte, einen Immunitätsnachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen, Anspruch auf Vergütung und die Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte hat.Die Klägerin, eine seit 2007 in einem Pflegeheim beschäftigte Altenpflegerin, verweigerte 2022 die Vorlage eines Nachweises über eine Impfung gegen das Coronavirus. Sie handelte dabei entgegen der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 20a IfSG, die eine solche Nachweispflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vorsah, und legte weder einen ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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