wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
24.04.2025
24.04.2025
25744 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Wenn Stromverkauf & Service nicht reichen – Vermietung bleibt Vermögensverwaltung

24.04.2025Steuervorteil verweigert – obwohl alles nach Gewerbe aussieht? Ein Wohnungsunternehmen bietet mehr als nur Wohnraum: Es verkauft Strom mit Gewinn, stellt Mediendienste bereit, unterhält ein Handwerkerteam – und erfüllt damit scheinbar alle Kriterien eines Gewerbebetriebs. Doch ausgerechnet das Finanzamt sieht darin bloße Vermögensverwaltung. Das bedeutet: keine Begünstigung bei der Schenkungsteuer. In einem aufsehenerregenden Verfahren […]Der Beitrag Wenn Stromverkauf & Service nicht reichen – Vermietung bleibt Vermögensverwaltung erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
rechtsanwaelte-gsp.de mehr von rechtsanwaelte-gsp.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Wenn_Stromverkauf_Service_nicht_reichen_Vermietung_bleibt_Vermoegensverwaltung