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21.11.2024
21.11.2024
24870 Verwaltungsgericht Mainz

Werbeanlagen im Außenbereich nicht zulässig

04.11.2024Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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