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30.06.2024
30.06.2024
23962 Bundesgerichtshof

Werbung mit dem Begriff "Klimaneutral" ohne Aufklärung ist irreführend

27.06.2024Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: "klimaneutral") regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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