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14.04.2025
14.04.2025
25343 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Werden die Corona-Tests nicht ordnungsgemäß dokumentiert, verliert die Teststelle die Vergütungsansprüche: Verwaltungsgericht Münster 11-03-2024

17.02.2025Die Kassenärztliche Vereinigung kann die an eine Corona-Teststelle gezahlte Testvergütung vollständig zurück fordern, wenn die Teststelle die entsprechenden Dokumenta­tionspflichten nicht vollständig erfüllt hat. Dies ist der Fall, wenn die Teststelle im Rahmen einer Plausibil­tätsprüfung der Abrechnung keine schriftliche oder elektronische Bestätigung der getesteten Person über die Durchführung des Tests vorlegen kann. Dabei gelten strenge formale Vorgaben (Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11.03.2024 - 5 K 1988/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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