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04.12.2024
04.12.2024
24993 Landgericht Saarbrücken

Werkstattrisiko trifft Schädiger unabhängig von Rechnungszahlung ab Erteilung des Reparaturauftrags

28.11.2024Der Schädiger eines Unfalls hat auch das Werkstattrisiko ab Erteilung des Reparaturauftrags zu tragen. Dabei ist es unerheblich, ob die Rechnung bereits bezahlt ist. Der Schädiger ist dadurch ausreichend geschützt, dass er die Abtretung von möglichen Schadens­ersatz­ansprüchen gegen die Reparaturfirma verlangen kann. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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