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18.09.2024
18.09.2024
24615 Bundesgerichtshof

Wettbewerbs­rechtlicher Beseitigungs­anspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher

12.09.2024Veranstalter von Festivals müssen ihren Gästen nicht genutztes Guthaben von sogenannten "Cashless"-Armbändern kostenfrei zurückzahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof aufgrund der Klage eines Verbraucherverbands entschieden. Allerdings kann der Verbraucherverband nicht auch die Rückzahlung einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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