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21.11.2024
21.11.2024
21066 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Wett­vermittlungs­stellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Minderjährige einhalten

19.07.2023Wett­vermittlungs­stellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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