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12.03.2025
12.03.2025
25399 Bundesgerichtshof

Widerrufsbelehrung muss keine Telefonnummer enthalten

27.02.2025Ein Unternehmer muss nicht zwingend in eine Widerrufsbelehrung seine Telefonnummer schreiben, wenn er andere Kontaktmög­lichkeiten, wie z.B. Postanschrift und E-Mail-Adresse anbietet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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