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21.11.2024
21.11.2024
21879 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

Wie legt man einen Widerspruch ein?

08.03.2023Das Widerspruchs­verfahrenGegen Entscheidungen einer Behörde, sogenannte Verwaltungsakte, ist der Widerspruch möglich, wenn man mit einer Entscheidung ganz oder auch nur zum Teil nicht einverstanden ist.Das Widerspruchs­verfahren wird auch Vorverfahren genannt, weil es in den meisten Bundesländern vor einem Klageverfahren durchgeführt werden muss.Sinn und Zweck des Widerspruchs­verfahrens ist die nochmalige Überprüfung der Entscheidung durch die Behörde.Auch wenn ein Widerspruch nicht begründet werden muss, ist es durchaus empfehlenswert zu erläutern, mit was genau und warum man nicht einverstanden ist.Das Widerspruchs­verfahren dient der Selbstkontrolle der Verwaltung. ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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