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06.07.2024
06.07.2024
23913 Kanzlei Schmalenberg

Wie viele Abmahnungen bevor die Kündigung ausgesprochen werden kann?

30.01.2024Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg – Thema: Wie viele Abmahnungen bevor Kündigung ausgesprochen werden kann? Viele Mythen kreisen sich um das Thema Abmahnungen des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern. Der wohl weit verbreitetste Mythos ist, dass der Arbeitgeber dreimal abmahnen muss, bevor er die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer (fristlos) kündigen kann. In der Praxis kommt es aber – wie so oft- auf den Einzelfall an. Wie viele Abmahnungen im Einzelfall nötig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.Sicher ist jedoch, dass es keine feste Anzahl von Abmahnungen als Voraussetzung für den Ausspruch einer wirksamen Kündigung gibt. Im Folgenden Blogbeitrag erläutern wir, unter welchen Umständen und ab welchem Zeitpunkt ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
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