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29.09.2024
29.09.2024
24692 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Wie weit reicht die Dokumenta­tionspflicht des Arztes bei Gesprächsziffern?

26.09.2024Wie weit reicht die Pflicht zur Dokumentation von Gesprächsleistungen?Der Arzt hat zu dokumentieren (gemäß § 630f BGB): Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungs­ergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen.Eine Gespräch zwischen Arzt und Patient ist einerseits ein Teil der Untersuchung und andererseits ein Teil der Therapie. Die durch ein Gespräch ausgelösten Veränderungen sind wiederum Teil der Wirkungen. Zu den gängigen Gesprächsleistungen laut EBM gehören u.a. die GOP: 03230, 04230, 14220, 16220, 22221, 21220, 22220, 23220, 35100, 35110.Strenge Anforderung an die Dokumentation ärztlicher Leitungen stellen u.a. das Sozialgericht Stuttgart und das LSG Baden-Württemberg: Die Dokumentation der ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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