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24.04.2025
24.04.2025
25727 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Wiesbadener Wasserver­brauchsteuer rechtlich nicht zu beanstanden

22.04.2025Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einer Klage der Landeshauptstadt Wiesbaden gegen eine kommunalauf­sichtliche Beanstandung durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI), stattgegeben. Der Beklagte hatte den Beschluss der Stadtverord­netenversammlung vom 20. Dezember 2023 aufgehoben, mit der die Stadtverord­netenversammlung den Weg für die Einführung einer Wasserver­brauchsteuer freigemacht hatte.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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