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23.11.2024
23.11.2024
9820 Amtsgericht Düsseldorf

Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Bezeichnung des Vermieters als "Huso"

03.12.2019Die Bezeichnung "Huso" meint "Hurensohn" oder auch "Hundesohn" und stellt daher eine Beleidigung dar. Wird ein Vermieter von einem Wohnungsmieter als "Huso" bezeichnet, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgerichts Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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