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16.09.2024
16.09.2024
24411 Landgericht Berlin II

Wirksamkeit einer Miet­vertrags­ergänzung trotz mehrwöchigen Abstands zwischen Unterschrift­leistungen des Mieters und Vermieters

20.08.2024Für die Wirksamkeit einer Miet­vertrags­ergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschrift­leistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss sich der neue Vermieter den Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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