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21.11.2024
21.11.2024
18733 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Wirksamkeit eines ärztlichen Attestes setzt eigenhändige Unterschrift des Arztes voraus

22.06.2022Ein ärztliches Attest ist eine Wissenserklärung des Arztes und ist daher nur dann wirksam, wenn es eigenhändig vom Arzt unterschrieben wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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