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21.11.2024
21.11.2024
20282 Landgericht Frankfurt am Main

Wohneigentumsrecht: Nutzung einer Arztpraxis ist aufgrund der erhöhten Besucheraufkommens störender als Wohnnutzung

28.02.2023Die Nutzung einer Arztpraxis ist wegen des damit verbundenen erhöhten Besucheraufkommens störender als eine Wohnnutzung. Der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann daher ein Unter­lassungs­anspruch zustehen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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