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07.07.2024
07.07.2024
23908 Landgericht Karlsruhe

Wohnungseigentümer darf Bettwäsche auf Fensterbrett auslüften

21.06.2024Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, auf seinem Fensterbrett Bettwäsche auszulüften. Darin liegt ein übliches und sozialadäquates Verhalten. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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