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24.02.2025
24.02.2025
25352 Bundesgerichtshof

Wohnungseigentümer können Kostenverteilung für "bestimmte Arten von Kosten" ändern

19.02.2025Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungsei­gentumsrechts in zwei Verfahren (siehe Parallelverfahren V ZR 236/23) weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschafts­ordnung abweichende Kostentragung beschließen können. Hier im ging es um ein Haus mit 30 Wohnungen und Gewerbeeinheiten.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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