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21.11.2024
21.11.2024
16180 Landgericht Frankfurt am Main

Wohnungseigentümern müssen vor Eigen­tümer­versammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden

02.08.2021Den Wohnungseigentümern müssen vor einer Eigen­tümer­versammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn es um die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters geht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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