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21.11.2024
21.11.2024
12255 Landgericht Wuppertal

Wohnungsmieter muss nach Mietende Latexfarben und Dübellöcher beseitigen

24.09.2020Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses die mit Latexfarben bemalten Wände zu überstreichen. Zudem muss er Dübellöcher entfernen und zwar unabhängig davon, in welcher Anzahl sie vorliegen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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