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08.09.2024
08.09.2024
24202 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Wort "Transe" ist ausschließlich abwertend und ein diskriminierendes Schimpfwort

17.07.2024Eine klagende Transfrau kann u.a. verlangen, nicht als „Transe“ bezeichnet zu werden. Dem Wort kommt ausschließlich eine abwertende Bedeutung zu. Der diskriminierende Verletzungsgehalt steht auf einer Stufe mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit verkündeter Entscheidung den vom Landgericht zugesprochenen Unter­lassungs­anspruch bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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