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22.01.2025
22.01.2025
25201 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Zahlung auf Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens kann insolvenzrechtlich angefochten werden

20.01.2025Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass auch von der Strafjustiz beschlossene Geldauflagen insolvenzrechtlich angefochten und zurückgefordert werden können. Das Land ist dabei auch für Zahlungen, die nicht der Landeskasse, sondern gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen, richtiger Anfechtungsgegner.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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