wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
03.12.2024
03.12.2024
15605 Oberlandesgericht München

Zeichen 266 der StVO gilt auch für Omnibusse und Pkw mit Anhänger

04.06.2021Das Verkehrszeichen 266 ist nicht auf Lkw beschränkt, sondern gilt auch für Omnibusse und Pkw mit Anhänger, welche die auf dem Zeichen angegebene tatsächliche Länge überschreiten. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Zeichen_266_der_StVO_gilt_auch_fuer_Omnibusse_und_Pkw_mit_Anhaenger