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16.09.2024
16.09.2024
24492 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Zeitpunkt des Zugangs eines in den Briefkasten eingeworfenen Kündigungs­schreibens – Beweis des ersten Anscheins

02.09.2024Bundesarbeits­gericht, Urteil vom 20.06.2024, Aktenzeichen 2 AZR 213/23 Amtlicher Leitsatz: Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Der Einwurf eines Kündigungs­schreibens in den Hausbriefkasten bewirkt dessen Zugang beim Empfänger, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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