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30.06.2024
30.06.2024
23956 Bundesgerichtshof

Zugang einer E-Mail im Geschäftsverkehr mit abrufbereiter Zur­verfügung­stellung auf Mailserver des Empfängers innerhalb der Geschäftszeiten

27.06.2024Im Geschäftsverkehr gilt eine E-Mail dann als zugegangen, wenn sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Wann die E-Mail tatsächlich zur Kenntnis genommen wird, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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