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12.11.2024
12.11.2024
24873 Landgericht Frankfurt am Main

Zulässige Kosten­tragungs­pflicht des Wohnungseigentümers für Reinigung der Abflussrinnen auf seinem Balkon

04.11.2024Die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann beschließen, dass die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu tragen sind. Diese Kostenverteilung ist nicht dadurch willkürlich, dass bestimmte Wohnungseigentümer aufgrund der Lage der Balkone im stärkeren Maße durch Laubfall beeinträchtigt sind als andere. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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