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06.07.2024
06.07.2024
23857 Bundesgerichtshof

Zumutbare Ersatzbeförderung muss nicht zur Begrenzung der Verspätung auf unter drei Stunden führen

13.06.2024Eine Ersatzbeförderung stellt auch dann eine zumutbare Maßnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) dar, wenn das Endziel zwar früher, aber weiterhin mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht wird. Eine Fluggesellschaft muss für eine zumutbare, zufriedenstellende und frühestmögliche Ersatzbeförderung sorgen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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