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04.07.2024
04.07.2024
23859 Bundesfinanzhof

Zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechts­anwalts­gesellschaft mbH vor August 2022

13.06.2024Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für eine Rechts­anwalts­gesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52 d Satz 1 oder 2 der Finanz­gerichts­ordnung (FGO) bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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