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21.11.2024
21.11.2024
10980 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Weigerung der amtsärztlichen Untersuchung

20.04.2020Weigert sich ein Beamter einer rechtmäßigen Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit nachzukommen, kann der Dienstherr ihn allein deswegen zur Ruhe setzen. Es bestehen keine anderen Möglichkeiten zur Feststellung der Dienstfähigkeit als Mittels einer amtsärztlichen Untersuchung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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