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21.11.2024
21.11.2024
9826 Finanzgericht Münster

Zusammen mit Grundstücken erworbene Weihnachts­baum­kulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

04.12.2019Werden Weihnachts­baum­kulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grund­erwerb­steuer­frei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sogenannter Scheinbestandteil. Dies entschied das Finanzgericht Münster.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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