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21.11.2024
21.11.2024
23880 Amtsgericht Marburg

Zuweisung eines Familienhundes nach Trennung richtet sich nach Tierwohl

18.06.2024Die Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung entsprechend von § 1361 a BGB richtet sich nach dem Tierwohl. Dabei ist vor allem maßgeblich, wer Hauptbezugsperson des Tieres ist, wer sich am besten um das Tier kümmern kann und wer für ein artgerechteres Umfeld sorgen kann. Die Zu­weisungs­entscheidung stellt keine Sanktionierung eines Fehlerverhaltens dar. Dies hat das Amtsgericht Marburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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