Beratung und Vertretung rund um das Kindes- und Jugendhilferecht nach dem SGB V III.
Beratung und Vertretung im Rahmen von §35a SGB VIII, d.h. der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder.
Prüfung von Kostenheranziehungsbescheiden.
Beratung von pädagogischen Fachkräften.